12.01.2023, News

Höhere Abschreibung beim Vermieten von Wohnimmobilien

50% höhere Abschreibung beim Vermieten von Wohnimmobilien ab 2023

Seit 1.1.2023 wurde der lineare Abschreibungssatz (AfA-Satz) für Wohngebäude um 50% von 2% p.a. auf 3% p.a. erhöht. Anwendung findet dieser erhöhte Abschreibungssatz für Wohngebäude, die nach 31.12.2022 fertiggestellt werden.

Die Nutzungsdauer liegt somit steuerlich bei rund 33 Jahren. Durch den erhöhten Abschreibungssatz wird das Vermieten von Wohnimmobilien attraktiver und die Rendite nach Steuern verbessert sich deutlich.

Neben der Abschreibung können auch u.a. die Zinskosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie z.B. die Verwalterkosten oder Vermietungskosten für Makler und Werbung können steuerlich berücksichtigt werden. Die Nachfrage nach Neubau-Mietwohnungen mit optimalen Grundrissen und einem hohen Energiestandard ist insbesondere in der Rhein-Main-Region sehr stabil. Insbesondere durch höhere Zinskosten suchen immer mehr Personen eine attraktive Mietwohnung, weil der Eigenerwerb für viele durch fehlendes Eigenkapital kaum mehr erschwinglich ist.

 

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