Immobilie in der Scheidung

Zwei Parteien. Unterschiedliche Interessen. Eine neutrale Immobilienexpertise.

Eine Scheidung verändert vieles – auch den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie. Umso wichtiger ist ein neutraler Partner, der Ihnen mit klaren Fakten und fundierter Kenntnis des Immobilienmarkts im Rhein-Main-Gebiet zur Seite steht und beide Seiten fair berät.
Wir unterstützen Sie dabei:

  • den aktuellen Marktwert diskret und unabhängig ermitteln
  • offene Darlehen und Kreditablösungen mit der Bank klären
  • Alle Optionen sachlich prüfen: Verkauf, Übernahme, Vermietung
Beratungsgespräch am Tisch: Zwei Personen besprechen ein Dokument zum Immobilienverkauf bei Scheidung

Der Güterstand: Warum er für die Immobilie entscheidend ist

Zugewinngemeinschaft

Haben Ehepartner keinen notariellen Ehevertrag geschlossen, leben sie in der Regel in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet vereinfacht: Die Vermögen bleiben während der Ehe getrennt. Bei der Scheidung wird jedoch betrachtet, wie stark sich das Vermögen während der Ehe erhöht hat.
Eine Immobilie, die ein Ehepartner bereits vor der Ehe besessen hat, gehört grundsätzlich weiterhin diesem Ehepartner. Hat die Immobilie während der Ehe jedoch an Wert gewonnen, kann dieser Wertzuwachs für den Zugewinnausgleich relevant werden. Zum Beispiel eine Wertsteigerung von 500.000 Euro auf 800.000 Euro.

Gütertrennung

Bei Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt. Besonders wichtig ist hier der Blick ins Grundbuch. Wir weisen darauf hin, dass ein Ehepartner, der nicht im Grundbuch steht, im Scheidungsfall unter Umständen keinen Ausgleich für eine gemeinsam finanzierte Immobilie erhält. Deshalb sollten solche Fälle vertraglich sauber geregelt werden.

Gütergemeinschaft

Bei einer Gütergemeinschaft gehört vieles, was in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben wurde, beiden Ehepartnern gemeinsam. Immobilien können damit beiden Partnern zu gleichen Teilen gehören, sofern im Ehevertrag nichts anderes geregelt wurde. Auch hier sollte genau geprüft werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall durch eine Fachanwältin, einen Fachanwalt, eine Steuerberatung oder ein Notariat prüfen.

So unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und der gemeinsamen Entscheidung nach der Scheidung:

Hand hält Schlüssel mit Hausanhänger vor einem Einfamilienhaus – gemeinsamer Verkauf der Immobilie nach der Trennung

Immobilie verkaufen

Der gemeinsame Verkauf schafft klare Verhältnisse: Der Erlös wird nach Eigentumsanteilen verteilt, offene Darlehen lassen sich direkt ablösen – ideal, wenn keiner die Immobilie allein halten möchte oder kann.

Unsere Unterstützung:

  • Marktgerechte Wertermittlung als faire Verhandlungsbasis
  • Vollständige Verkaufsabwicklung von Exposé bis Notartermin
  • Diskrete Vermarktung, bereits vor rechtskräftiger Scheidung möglich
Frau steht lächelnd vor der Haustür ihres Hauses, das sie nach der Scheidung allein übernimmt

Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie

Möchte ein Partner im Haus bleiben, übernimmt er den Anteil des anderen – vorausgesetzt, Kredit, Nebenkosten und Instandhaltung sind künftig allein tragbar.

Unsere Unterstützung:

  • Unabhängige Wertermittlung als Grundlage für die Abfindung
  • Begleitung bei Fragen rund um Grundbuch, Kreditablösung und Vertragsübertragung
Makler zeigt Mietinteressenten eine Wohnung – Vermietung der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung

Immobilie gemeinsam vermieten

Wenn beide Partner die Immobilie zunächst behalten möchten, bleibt der Vermögenswert erhalten – erfordert aber weiterhin gemeinsames Handeln als Vermieter.

Unsere Unterstützung:

  • Übernahme von Mietersuche und Mietvertragsabwicklung
  • Laufende Verwaltung: Nebenkosten, Instandhaltung, Eigentümerversammlungen
Unterzeichnung eines Vertrags mit Hausmodell in der Hand – Übertragung der Immobilie an die Kinder

Übertragung an die Kinder

Soll das Familienheim erhalten bleiben, kann eine Übertragung an die gemeinsamen Kinder sinnvoll sein – besonders wenn diese volljährig sind und die Immobilie selbst nutzen möchten.

Unsere Unterstützung:

  • Objektive Wertermittlung als Grundlage für die Übertragung
  • Vermittlung an Notariat und Steuerberatung für die rechtssichere Umsetzung
Zwei nebeneinanderliegende Haustüren in Blau und Gelb als Symbol für die Aufteilung einer Immobilie in zwei Wohnbereiche

Realteilung

Bei baulich geeigneten Immobilien kann eine Aufteilung in zwei getrennte Wohnbereiche eine faire Lösung sein – sofern beide Seiten die baulichen Veränderungen finanzieren können.

Unsere Unterstützung:

  • Einschätzung der baulichen Teilbarkeit vor Ort
  • Vermittlung an Architekten und Bauexperten für die Umsetzung
Richterhammer über kleinen Holzhäusern als Symbol für die Teilungsversteigerung einer Immobilie

Teilungsversteigerung vermeiden

Ohne Einigung droht die Teilungsversteigerung – oft mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen, da der Erlös deutlich unter dem eines freien Verkaufs liegen kann.

Unsere Unterstützung:

  • Neutrale Marktwertermittlung als sachliche Verhandlungsgrundlage
  • Vermittlung zwischen beiden Parteien, um eine einvernehmliche Alternative zu finden

So unterstützen wir Sie beim Verkauf einer Immobilie bei Scheidung:

Erstberatung & Wertermittlung

Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie diskret und unverbindlich – auf Basis unserer langjährigen Marktkenntnis im Rhein-Main-Gebiet und als objektive Grundlage für die Vermögensaufteilung.

Organisation & Abstimmung

Wir kümmern uns um fehlende Unterlagen, koordinieren Besichtigungstermine und sorgen für einen reibungslosen Ablauf zwischen beiden Seiten.

Verkaufsabwicklung & Erlösaufteilung

Wir begleiten Sie bis zum Notartermin und sorgen dafür, dass der Verkaufserlös exakt nach Ihrer Vereinbarung verteilt wird.

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FAQ

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Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?

Zunächst bleibt entscheidend, wer im Grundbuch steht und welcher Güterstand gilt. Danach kommen verschiedene Lösungen infrage: Verkauf, Übernahme durch einen Ehepartner, Vermietung, Übertragung an Kinder, Realteilung oder im Streitfall eine Teilungsversteigerung.

Wer bekommt den Verkaufserlös?

Der Verkaufserlös richtet sich grundsätzlich nach den Eigentumsanteilen, die im Grundbuch eingetragen sind. Vor der Aufteilung müssen offene Immobilienfinanzierungen und mögliche Kosten wie eine Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vor der Aufteilung zunächst Finanzierungen und eventuelle Bankkosten bedient werden müssen.

Was passiert mit dem Immobilienkredit?

Der Immobilienkredit endet nicht automatisch durch die Scheidung. Entscheidend ist, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Haben beide Ehepartner unterschrieben, kann die Bank die Raten grundsätzlich von beiden verlangen. Wir empfehlen deshalb, so früh wie möglich das Gespräch mit dem Bankberater zu suchen.

Kann ein Ehepartner den anderen auszahlen?

Ja, wenn beide sich einigen und der übernehmende Ehepartner finanziell dazu in der Lage ist. Die Auszahlung orientiert sich am Marktwert der Immobilie und am Eigentumsanteil. Zusätzlich müssen Grundbuch, Darlehen und laufende Verträge geklärt werden.

Ist eine Vermietung nach der Scheidung sinnvoll?

Eine Vermietung kann sinnvoll sein, wenn beide Partner die Immobilie behalten möchten und sachlich miteinander umgehen können. Sie bleiben dann jedoch gemeinsam verantwortlich für Mietersuche, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung und weitere Vermieterpflichten.

Was ist eine Realteilung?

Bei einer Realteilung wird die Immobilie baulich in zwei getrennte Bereiche aufgeteilt. Das ist nur sinnvoll, wenn die Immobilie dafür geeignet ist, die Kosten tragbar sind und beide Ehepartner auch künftig räumliche Nähe akzeptieren können.

Warum sollte eine Teilungsversteigerung vermieden werden?

Eine Teilungsversteigerung ist meist der letzte Ausweg, wenn keine Einigung möglich ist. Sie kann wirtschaftlich nachteilig sein, weil häufig ein niedrigerer Erlös erzielt wird als bei einem freien Verkauf. Wir empfehlen ausdrücklich, es möglichst nicht so weit kommen zu lassen.

Wann sollte man einen Makler einschalten?

Sinnvoll ist die Einbindung, sobald Verkauf, Auszahlung, Vermietung oder eine Teilungsversteigerung im Raum stehen. Ein neutraler Makler kann den Marktwert einschätzen, Verkaufsoptionen erklären und helfen, emotionale Diskussionen auf eine sachliche Grundlage zu stellen.

Unsere Unterstützung: Als Immobilienmakler im Rhein-Main-Gebiet kennen wir die regionalen Marktpreise genau – von Frankfurt bis in den Main-Kinzig-Kreis. So erhalten beide Seiten eine realistische, nachvollziehbare Bewertung als Basis für jede weitere Entscheidung.

Welche Rolle spielt der Güterstand beim Immobilienverkauf?

Ohne Ehevertrag leben die meisten Paare automatisch in der Zugewinngemeinschaft: Das Vermögen bleibt während der Ehe getrennt, bei der Scheidung wird jedoch der Wertzuwachs ausgeglichen. Bei Gütertrennung bleiben die Vermögen komplett getrennt, bei Gütergemeinschaft gehört vieles beiden gemeinsam. Welcher Güterstand vorliegt, hat direkten Einfluss darauf, wie die Immobilie beim Verkauf behandelt wird.

Unsere Unterstützung: Wir liefern die neutrale Wertermittlung, die als Grundlage für jede dieser Konstellationen benötigt wird, und stimmen uns eng mit Ihrem Rechtsbeistand ab, damit die Zahlen zur rechtlichen Einordnung passen.

Wie wirkt sich eine Wertsteigerung der Immobilie auf den Zugewinnausgleich aus?

Gehörte die Immobilie einem Partner bereits vor der Ehe, bleibt sie grundsätzlich sein Eigentum. Ist ihr Wert während der Ehe jedoch gestiegen – zum Beispiel von 500.000 auf 800.000 Euro –, kann dieser Wertzuwachs für den Zugewinnausgleich relevant werden.

Unsere Unterstützung: Wir ermitteln den Wert der Immobilie zu beiden relevanten Zeitpunkten – zu Beginn und während der Ehe – und liefern damit die dokumentierte Grundlage, auf der Anwälte oder das Familiengericht den Zugewinnausgleich berechnen können.

Vertrauenshinweis: Wir leisten keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen zu Scheidungsrecht, Zugewinnausgleich, Steuern oder notariellen Vereinbarungen empfehlen wir die zusätzliche Prüfung durch entsprechende Fachleute.

Ihre Frage war nicht dabei? Sprechen Sie direkt mit uns – diskret und unverbindlich.

Kontakt

Eine Scheidung ist persönlich. Die Immobilienfrage sollte sachlich geklärt werden. Hermann Immobilien unterstützt Sie im gesamten Rhein-Main-Gebiet – ob in Frankfurt, Hanau, Maintal, Bruchköbel oder Rodenbach – objektiv, diskret und professionell, vom ersten Gespräch bis zum Notartermin.

Kostenlose Erstberatung

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Nina Ringsdorf, Geschäftsführerin der Hermann Immobilien Rhein-Main GmbH

Nina Ringsdorf, Geschäftsführerin Hermann Immobilien Rhein-Main GmbH

Hermann Immobilien begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet diskret bei Immobilienfragen in sensiblen Lebenssituationen — von der neutralen Bewertung bis zum Verkauf.