Immobilie in der Scheidung
Zwei Parteien. Unterschiedliche Interessen. Eine neutrale Immobilienexpertise.
Eine Scheidung verändert vieles – auch den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie. Umso wichtiger ist ein neutraler Partner, der Ihnen mit klaren Fakten und fundierter Kenntnis des Immobilienmarkts im Rhein-Main-Gebiet zur Seite steht und beide Seiten fair berät.
Wir unterstützen Sie dabei:
- den aktuellen Marktwert diskret und unabhängig ermitteln
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- Alle Optionen sachlich prüfen: Verkauf, Übernahme, Vermietung

Der Güterstand: Warum er für die Immobilie entscheidend ist
Zugewinngemeinschaft
Haben Ehepartner keinen notariellen Ehevertrag geschlossen, leben sie in der Regel in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet vereinfacht: Die Vermögen bleiben während der Ehe getrennt. Bei der Scheidung wird jedoch betrachtet, wie stark sich das Vermögen während der Ehe erhöht hat.
Eine Immobilie, die ein Ehepartner bereits vor der Ehe besessen hat, gehört grundsätzlich weiterhin diesem Ehepartner. Hat die Immobilie während der Ehe jedoch an Wert gewonnen, kann dieser Wertzuwachs für den Zugewinnausgleich relevant werden. Zum Beispiel eine Wertsteigerung von 500.000 Euro auf 800.000 Euro.
Gütertrennung
Bei Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt. Besonders wichtig ist hier der Blick ins Grundbuch. Wir weisen darauf hin, dass ein Ehepartner, der nicht im Grundbuch steht, im Scheidungsfall unter Umständen keinen Ausgleich für eine gemeinsam finanzierte Immobilie erhält. Deshalb sollten solche Fälle vertraglich sauber geregelt werden.
Gütergemeinschaft
Bei einer Gütergemeinschaft gehört vieles, was in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben wurde, beiden Ehepartnern gemeinsam. Immobilien können damit beiden Partnern zu gleichen Teilen gehören, sofern im Ehevertrag nichts anderes geregelt wurde. Auch hier sollte genau geprüft werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall durch eine Fachanwältin, einen Fachanwalt, eine Steuerberatung oder ein Notariat prüfen.