26.08.2024, News

Hessengeld wird abtretbar und verpfändbar sein!

Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz hat im Interview im Juli mit Haus & Grund Hessen angekündigt, dass das beschlossene Hessengeld auch abtretbar und verpfändbar sein wird. Damit kann es mit finanzierungstechnisch wie Eigenkapital betrachtet werden, da die Rückzahlung durch das Land Hessen garantiert ist. Eine Familie mit 2 Kindern hat z.B. Anspruch auf 30.000 € (bei einem Kaufpreis von 500.000 €). Das Hessengeld wird ratierlich über 10 Jahre ausgezahlt und ist auf die Höhe der Grunderwerbsteuer von 6% begrenzt. Das Hessengeld wird gewährt beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Immobilie. Aufgrund der Stichtagsregelung ab 1. März 2024 brauchen auch Käufer:innen auch nicht auf weitere Beschlüsse warten. Alle Kaufverträge ab 1. März 2024 sind förderfähig, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unter diesen beiden Links finden Sie weitere Informationen rund um das Hessengeld:

  1. https://finanzen.hessen.de/presse/gut-und-einfach-das-hessengeld
  2. https://finanzen.hessen.de/service/interviews-und-beitraege/finanzminister-professor-dr-lorz-zum-hessengeld-und-zur-grundsteuerreform
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